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Krankmeldung und AU

Eine Krankmeldung mit Hinweis zur AU

Bist du krank, meldest du dich über „+ Abwesenheit“ mit der Art „Krankheit“. Gib den Zeitraum an, den du kennst. Dauert es länger, meldest du die weiteren Tage mit einem neuen Antrag.

Deine Teamleitung bestätigt die Krankmeldung, bis dahin steht dort „Noch nicht bestätigt“.

Der Dialog sagt dir sofort, ab wann eine AU-Bescheinigung nötig ist, hier „AU-Bescheinigung ab 16. Oktober nötig“.

Ab wann die AU fällig ist

Von Haus aus braucht es eine AU-Bescheinigung ab dem vierten Krankheitstag. Das ist die Grenze aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EntgFG).

Deine Hausverwaltung kann sie unter „Attest ab“ früher verlangen, ab dem ersten bis dritten Tag. Später als ab dem vierten Tag geht nicht.

Wie die AU ankommt

Bist du gesetzlich versichert, übermittelt deine Krankenkasse die Bescheinigung elektronisch an den Arbeitgeber (§ 109 SGB IV). Hochladen musst du nur, wenn die Kasse nichts übermitteln kann, etwa bei einer Erkrankung im Ausland.

Privat Versicherte nehmen am elektronischen Abruf nicht teil. Sie laden die Bescheinigung mit „Bescheinigung hochladen“ selbst hoch.

Welche Versicherung gilt, steht in deinen Personaldaten unter „Krankenversicherung“. Jeder Nachweis wird von einer berechtigten Person geprüft.

In „Prüfen“ bei der Personalverwaltung

Eine überfällige AU-Bescheinigung

Fällige Bescheinigungen stehen unter „Prüfen“ › „Atteste“. Bei gesetzlich Versicherten klickt die Personalverwaltung nach dem Abruf bei der Kasse auf „eAU abgerufen“.

Eine hochgeladene Bescheinigung bestätigt sie mit „Bestätigen“. Mit „Erlassen“ verzichtet sie im Einzelfall auf den Nachweis, die gemeldeten Krankheitstage bleiben.

Fehlt die Bescheinigung nach dem Fälligkeitstag, steht dort „Überfällig seit“, und es gibt eine Benachrichtigung.

Krank im Urlaub

Wirst du im genehmigten Urlaub krank, meldest du die Krankheit ganz normal. Mit ärztlichem Zeugnis bekommst du die Urlaubstage zurück (§ 9 BUrlG), der Dialog nennt die Zahl schon vorher.

Ohne Zeugnis bleiben die Urlaubstage abgebucht. Eine Frist für das Zeugnis gibt es nicht.

Kind krank und Langzeiterkrankung

„Kind krank“ wählst du, wenn du dein krankes Kind betreust. In dieser Zeit zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V), dein Soll ruht.

Nach sechs Wochen Krankheit zahlt die Kasse Krankengeld. Für diese Zeit gibt es „Langzeiterkrankung“, auch hier ruht das Soll.

Wer was sieht

Kollegen ohne das passende Recht sehen nur „Abwesend“, nie den Grund. Die Bescheinigung selbst sehen nur du und, wer das Recht „Krankmeldungen“ hat.

AU-Bescheinigungen liegen nie in der Dokumentenablage und gehen an keine KI. Warum, steht unter Aufbewahrung und Datenschutz.