Recht und Hintergründe
6 Seiten
Viele Regeln der Zeiterfassung wirken auf den ersten Blick streng: Nachträge brauchen eine Begründung, nichts lässt sich löschen, Monate werden gesperrt. Dahinter stehen Gesetze und Urteile, die jede Hausverwaltung als Arbeitgeber einhalten muss.
Die Seiten in diesem Abschnitt erklären, welche Vorschrift hinter welcher Funktion steckt. Sie sind zum Nachschlagen gedacht, wenn du wissen willst, warum etwas so ist.
Die Grundlagen
- Pflicht zur Zeiterfassung: Warum jeder Arbeitgeber Beginn und Ende der Arbeitszeit erfassen muss, siehe Pflicht zur Zeiterfassung.
- Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit und wie die App sie prüft, siehe Arbeitszeitgesetz und Verstöße.
- Urlaubsrecht: Mindesturlaub, Wartezeit, Zwölftel und Verfall, siehe Urlaubsrecht.
- Krankheit: Entgeltfortzahlung, AU-Bescheinigung und eAU, siehe Krankheit und Entgeltfortzahlung.
- Nachvollziehbarkeit: Warum nichts gelöscht wird und jede Änderung einen Grund braucht, siehe Nachvollziehbarkeit.
- Datenschutz: Aufbewahrung, Gesundheitsdaten und Personalakte, siehe Aufbewahrung und Datenschutz.
Strenger ja, lockerer nie
Die Einstellungen der Zeiterfassung lassen nur Werte zu, die das Gesetz erlaubt. Eine Betriebsvereinbarung kann strenger sein, etwa 9 statt 10 Stunden Höchstarbeitszeit, aber nie lockerer.
Einen unzulässigen Wert lehnt die App beim Speichern ab. Die Meldung nennt die Vorschrift, etwa „Die Ruhezeit darf 11 Stunden nicht unterschreiten (§5 ArbZG)“.
Erfassen ohne Blockieren
Die App erfasst immer, was tatsächlich gearbeitet wurde, auch wenn eine Regel verletzt ist. Ein Stempel wird nie verweigert, denn eine geschönte Aufzeichnung wäre schlimmer als ein offener Verstoß.
Auffällige Tage markiert sie und legt sie der Teamleitung zur Prüfung vor. So wird ein Verstoß sichtbar und dokumentiert, wie er behandelt wurde.