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Arbeitszeitgesetz und Verstöße

Die gesetzlichen Grenzwerte

hausverwalter.ai prüft jeden Arbeitstag gegen das Arbeitszeitgesetz, ohne dabei etwas zu sperren. Die Grenzwerte stehen unter „Einstellungen“ › „Zeiterfassung“ › „Gesetzliche Grenzwerte“ und entsprechen von Haus aus dem Gesetz.

Die Regeln

BefundWann er entstehtVorschrift
Tagesmaximummehr als 10 Stunden Arbeit an einem Tag§ 3 ArbZG
Durchschnittim Ausgleichszeitraum von 6 Monaten mehr als 8 Stunden pro Arbeitstag§ 3 ArbZG
Wochenmaximummehr als 48 Stunden von Montag bis Sonntag§ 3 ArbZG
Pause fehltmehr als 6 Stunden Arbeit und keine Pause§ 4 ArbZG
Pause zu kurzüber 6 Stunden weniger als 30 Minuten, über 9 Stunden weniger als 45 Minuten§ 4 ArbZG
Zu lange ohne Pausemehr als 6 Stunden am Stück§ 4 ArbZG
Ruhezeitweniger als 11 Stunden zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag§ 5 ArbZG

Pausenblöcke unter 15 Minuten zählen nicht als Pause (§ 4 ArbZG). Zwei Pausen von 15 Minuten erfüllen die 30 Minuten, drei Kaffeepausen von je 10 Minuten nicht.

Der Durchschnitt

Bis zu 10 Stunden am Tag sind erlaubt, wenn der Schnitt im Ausgleichszeitraum bei 8 Stunden bleibt. Die App rechnet dafür die Arbeitszeit der letzten 6 Monate zusammen und teilt sie durch die Arbeitstage der Person laut Arbeitszeitmodell.

Das Gesetz rechnet mit Werktagen, also Montag bis Samstag. Die App ist hier strenger. Wer an fünf Tagen im Schnitt mehr als 8 Stunden arbeitet, bekommt den Befund „Durchschnitt“, auch wenn der Schnitt über sechs Werktage noch passt.

Urlaubs- und Krankheitstage zählen als Arbeitstage mit null Stunden. Direkt nach dem Start der Zeiterfassung ist der Zeitraum kurz, dann schlagen einzelne lange Tage stärker durch.

Ein Beispiel

Tobias Hartmann leitet am Montag bis 21:30 Uhr eine Eigentümerversammlung in der Hafenstraße 22. Am Dienstag fängt er um 7:30 Uhr an.

Zwischen 21:30 und 7:30 liegen nur 10 Stunden. Der Dienstag bekommt deshalb den Befund „Ruhezeit“. Die Teamleitung bespricht das mit Tobias und legt den Tag mit einem Vermerk ab.

Wann geprüft wird

Die Prüfung läuft bei jedem Stempeln, Nachtrag und jeder Korrektur für den betroffenen Tag. Wochenmaximum und Durchschnitt prüft die App über den ganzen Zeitraum, und in der Nacht schließt sie den Vortag ab.

Beim Stempeln warnt die Stempeluhr schon vorher, etwa „In 30 Min. ist die Höchstarbeitszeit von 10:00 h erreicht“.

Was ein Verstoß auslöst

Ein Verstoß blockiert nichts. Die gearbeitete Zeit bleibt voll gutgeschrieben, denn der Lohnanspruch hängt nicht an der Regel.

Der Tag bekommt ein Warnzeichen, erscheint in der Teamübersicht unter „Hinweise“ und landet unter „Prüfen“ › „Verstöße“. Die Teamleitung klärt den Fall und legt ihn mit Vermerk als geprüft ab, siehe Prüfen und freigeben. Im Stundenzettel und im Prüfungsexport steht der Befund in der Spalte „Hinweise“.

Strengere Werte

Die Grenzen lassen sich nur verschärfen. Die Regelarbeitszeit liegt bei höchstens 8 Stunden, die Höchstarbeitszeit bei höchstens 10 Stunden und die Woche bei höchstens 48 Stunden.

Der Ausgleichszeitraum liegt zwischen 1 und 6 Monaten, die Ruhezeit bei mindestens 11 Stunden. „Arbeit ohne Pause“ lässt sich auf höchstens 6 Stunden stellen, und die Pausen nach 6 und 9 Stunden nie unter 30 und 45 Minuten.

Was die App nicht prüft

Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9 bis 11 ArbZG) und Nachtarbeit (§ 6 ArbZG) prüft hausverwalter.ai nicht als eigene Regel. Arbeit an diesen Tagen wird ganz normal erfasst.

Auch die besonderen Grenzen für Jugendliche und werdende Mütter (JArbSchG, MuSchG) und abweichende Regeln aus Tarifverträgen (§ 7 ArbZG) sind nicht hinterlegt. Gelten sie bei euch, behaltet sie selbst im Blick.