Urlaubsrecht
Das Urlaubskonto in hausverwalter.ai folgt dem Bundesurlaubsgesetz. Diese Seite zeigt Paragraf für Paragraf, was die App daraus macht.
Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Ein Urlaub über den Jahreswechsel zählt zu dem Jahr, in dem er beginnt.
Mindesturlaub (§ 3 BUrlG)
Das Gesetz garantiert 24 Werktage im Jahr, gemessen an einer Sechs-Tage-Woche. Auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet sind das 20 Tage bei fünf, 16 bei vier und 12 bei drei Tagen pro Woche.
Einen Jahresurlaub unter diesem Wert lehnt hausverwalter.ai ab, sowohl im Firmen-Standard als auch bei einem eigenen Kontingent. Mehr Urlaub ist jederzeit erlaubt.
Urlaubstage sind Arbeitstage
Urlaub kostet nur Tage, an denen du laut Arbeitszeitmodell arbeiten würdest. Wochenenden, gesetzliche Feiertage und betriebsfreie Tage im Urlaub zählen nicht mit.
Arbeitet jemand an weniger Tagen pro Woche, rechnet die App den Anspruch um. Aus 30 Tagen bei fünf Arbeitstagen werden 24 Tage bei vier, denn beides sind sechs Wochen Urlaub.
Wartezeit (§ 4 BUrlG)
Den vollen Urlaub gibt es erst nach sechs Monaten im Betrieb. Wer am 1. September beginnt, erfüllt die Wartezeit am 28. Februar des nächsten Jahres.
Teilurlaub (§ 5 BUrlG)
Für jeden vollen Monat gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs, wenn jemand
- im Eintrittsjahr die Wartezeit nicht mehr erfüllt,
- vor Ende der Wartezeit ausscheidet,
- nach erfüllter Wartezeit bis zum 30. Juni ausscheidet.
Wer nach erfüllter Wartezeit ab dem 1. Juli ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen Urlaub. Bruchteile ab einem halben Tag rundet die App auf einen ganzen Tag auf, kleinere auf einen halben, siehe Urlaub im Ein- und Austrittsjahr.
Mehrurlaub (§ 13 BUrlG)
Was über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, regelt der Arbeitsvertrag. Ob dieser Mehrurlaub im Ein- und Austrittsjahr auch gezwölftelt wird, stellt ihr unter „Mehrurlaub im Ein- und Austrittsjahr“ ein.
Den gesetzlichen Teil kürzt die App nie unter das, was das Gesetz verlangt.
Übertrag und Verfall (§ 7 Abs. 3 BUrlG)
Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen. Übrige Tage gehen ins nächste Jahr und müssen dort bis zum 31. März genommen werden.
Der Europäische Gerichtshof (6. November 2018, C-684/16) und das Bundesarbeitsgericht (19. Februar 2019, 9 AZR 541/15) haben das eingeschränkt. Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig auf seinen Resturlaub hingewiesen und aufgefordert hat, ihn zu nehmen.
Deshalb verfällt in hausverwalter.ai nur übertragener Urlaub mit dokumentiertem Hinweis. Ohne Hinweis bleibt er stehen, auch nach Jahren, siehe Resturlaub und Verfall.
Abgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
Kann Urlaub wegen des Ausscheidens nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen. Bei ausgeschiedenen Mitarbeitern lässt die App ihn deshalb nicht verfallen.
Krank im Urlaub (§ 9 BUrlG)
Wer im Urlaub krank wird und das mit ärztlichem Zeugnis nachweist, bekommt die Krankheitstage als Urlaub zurück. Die App bucht sie zurück, sobald die Bescheinigung als erhalten markiert ist.
Ohne Zeugnis bleiben die Tage Urlaub. Bei „Kind krank“ gibt es keine Rückgabe, weil der Mitarbeiter nicht selbst arbeitsunfähig ist.