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Feiertage und betriebsfreie Tage

Krankmeldung, Urlaub, Feiertage und betriebsfreie Tage

Gesetzliche Feiertage trägt hausverwalter.ai selbst ein, du musst dafür nichts pflegen. An einem Feiertag gibt es kein Soll, und im Urlaub kostet er keinen Urlaubstag.

Gesetzliche Feiertage

Welche Feiertage gelten, richtet sich nach dem Bundesland, das die Verwaltung beim Einrichten gewählt hat. Du änderst es unter „Einstellungen“ › „Zeiterfassung“ › „Abwesenheiten“ in der Karte „Feiertage“.

In Berlin gilt etwa der Internationale Frauentag am 8. März, in Bayern Heilige Drei Könige und Fronleichnam. Bundesweite Feiertage wie der Tag der Deutschen Einheit gelten überall.

Im Kalender und im Stundenkonto steht der Name des Feiertags am Tag selbst.

Betriebsfreie Tage

Viele Hausverwaltungen geben Heiligabend und Silvester frei. Solche bezahlten freien Tage für alle trägst du unter „Betriebsfreie Tage“ mit „+ Tag hinzufügen“ ein.

Unter „Wiederholung“ wählst du „Jährlich“ für einen festen Tag wie den 24. Dezember. „Einmalig“ nimmst du für einen Tag mit Datum, etwa einen Brückentag oder den Betriebsausflug. Jeder Tag braucht eine Bezeichnung.

Ein betriebsfreier Tag wirkt wie ein Feiertag: kein Soll, kein Urlaubstag. Jana Brenners Urlaubsantrag vom 21. bis 30. Dezember kostet deshalb 6 Urlaubstage, denn Heiligabend, die Weihnachtsfeiertage und das Wochenende zählen nicht mit.

Betriebsferien

Betriebsferien, die Urlaub kosten, sind keine betriebsfreien Tage. Dafür beantragt jeder für diese Tage Urlaub als Abwesenheit.

So bleibt der Urlaubsanspruch richtig, und jeder sieht im Konto, wofür seine Tage gebraucht wurden.

Arbeit am Feiertag

Musst du an einem Feiertag arbeiten, etwa im Notdienst, stempelst du ganz normal. Die Zeit zählt voll als Plus, weil an diesem Tag kein Soll besteht.

Liegt der Tag weiter zurück, trägst du ihn als Nachtrag ein, siehe Zeiten nachtragen.